Mit Einführung des Produkthaftungsgesetzes eröffnete sich für Geschädigte ein neuer und weiterer Bereich zur Durchsetzung und Befriedigung von Schadenersatzansprüchen. Eine weitgehende Beweislastumkehr erleichtert zudem den Prozesserfolg. Dazu bedarf es genauer Vorbereitung des Anspruchsverfahrens mit den richtigen Schritten zur rechten Zeit. Wir beraten Sie gerne.
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